Nach der Novellierung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zulassung und Überlassung von Lernmitteln (Lernmittelverordnung) sind nur noch Druckwerke für die Unterrichtsfächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik zulassungspflichtig.
